Barrierefreies Webdesign ab 2025: Was ändert sich?
Ein Gesetz, das barrierefreie Websites fördert, ist – wenn auch etwas spät – der richtige Schritt in Richtung Fairness und Gleichberechtigung für alle Nutzer. Bereits vor ca. 20 Jahren, als ich mit diesem Job begonnen habe, war Barrierefreiheit und Usability bei der Agentur, bei der ich damals gearbeitet habe, ein großes Thema.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die Barrierefreiheit in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 deutlich gestärkt. Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter Websites, Apps, Software, Hardware, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör-, Sprach-, Bewegungs- oder Lernbehinderungen.
Welche Änderungen bringt das BFSG für barrierefreies Webdesign?
Das BFSG schreibt strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites vor. So müssen Websites ab dem 28. Juni 2025 folgende Anforderungen erfüllen:
Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen nicht erst nachträglich an die Anforderungen angepasst werden dürfen!
Welche Vorteile bringt Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch eine Chance für alle. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen sind für alle Menschen zugänglich, unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Das bedeutet, dass mehr Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Darüber hinaus kann Barrierefreiheit auch wirtschaftliche Vorteile bringen. Unternehmen, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen anbieten, können neue Kundengruppen erschließen.
Weitere Vorteile:
Was können Unternehmen tun?
Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, können Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die ab 2025 barrierefrei sein müssen, sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Wir beraten Sie gerne zu Themen wie User Interface Design oder Corporate Websites und Portale bei denen schon von Beginn an auf die Barrierefreiheit geachtet werden muss.
Fördermöglichkeiten
Der Bund und die Länder bieten verschiedene Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Anforderungen des BFSG an. Unternehmen können sich über die jeweiligen Förderprogramme informieren.
Fazit
Barrierefreies Webdesign ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Inklusion im Internet. Das BFSG schafft mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen, am digitalen Leben teilzunehmen. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Hier sind einige konkrete Beispiele für barrierefreies Webdesign:
Unternehmen, die diese Tipps berücksichtigen, machen ihre Websites für ein breiteres Publikum zugänglich.
Checkliste barrierefreies Webdesign
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